Anwalt für Arbeitsrecht

Wir beraten Sie gern zum Thema Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte, freie Mitarbeiter und Betriebsräte professionell und wirtschaftlich orientiert in allen Aspekten des Arbeitsrechts. Diese Beratung erfolgt entweder persönlich in unserer Kanzlei, im Betrieb oder per Videokonferenz.

Wir beraten Sie gerne in den Fragen des Arbeitsrechts (des individuellen sowie des kollektiven Arbeitsrechts) außergerichtlich, z.B. bei Vertragsverhandlungen sowie gerichtlich bei Streitigkeiten vor den deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie auch im Falle von Streitigkeiten von behördlicher Natur z.B. bei Statusfeststellungsverfahren auch vor den jeweiligen Sozialgerichten.

Da während der Beratung im Bereich des Arbeitsrechts auch sozialrechtliche Themen sowie steuerrechtliche Themen die letztendliche Entscheidung und Beratung beeinflussen können, beziehen wir auch Kollegen und Kooperationspartner aus dem steuerrechtlichen Bereich ein, sofern wir diese Beratung nicht auch selbst abbilden können. Unser Ziel ist es immer, das bestmögliche Ergebnis unter den jeweiligen Gegebenheiten für unsere Mandanten zu erzielen.

Individualrecht

Gerne unterstützen wir Sie kurzfristig und kompetent sowie wirtschaftlich in den nachfolgenden Bereichen des Individualrechts:

(a)    Bei der Gestaltung, Entwicklung sowie bei der Verhandlung von Anstellungs- und Dienstverträgen, einschließlich Geschäftsführeranstellungsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen. Hierbei sind die von unseren Mandanten erklärten Ziele und Wünsche obererste Priorität. Unsere Anwälte geben stets ihr Möglichstes, um für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Hierbei verlieren wir auch nie die wirtschaftlichen Aspekte unserer Mandanten aus den Augen. Ein Pyrrhussieg möchten wir stets im Sinne unserer Mandanten verhindern.

(b)    Bei der Gestaltung, Entwicklung sowie bei der Verhandlung individueller Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle, wie z.B. erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarungen, Provisionsverträgen, einschließlich dazugehöriger Zielvereinbarungen etc.;

(c)    Bei der Gestaltung, Entwicklung sowie bei der Verhandlung von Arbeitsverträgen im Bereich des Teilzeitrecht, insbesondere Elternzeit- und Elternteilzeit, Befristung von Arbeitsverhältnissen,

(d)    Bei der Entwicklung sowie bei der Verhandlung von Abänderungen bei bestehenden Arbeitsverträgen, Versetzung oder Änderungen von Arbeitsbedingungen;

(e)    Bei der rechtlichen Ausgestaltung und Verhandlung bei Arbeitnehmerüberlassungen sowie grenzüberschreitender Mitarbeitereinsatz, Vermeidung von Scheinselbständigkeit; Gehaltsforderungen, Überstunden, Urlaubsrecht, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnisse, Abmahnung, Datenschutz etc.

(f)    Vorbereitung von Kündigungen (Beendigungskündigungen, Änderungskündigungen) für Arbeitgeber.

Betriebsverfassungsrecht & Tarifrecht

In unserer Anwaltskanzlei in Berlin beraten auch Mitglieder des Betriebsrates sowie Arbeitgeber mit allen Fragen im Zusammenhang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz z.B. in Fragen des Arbeitsschutzes, in Fragen bzgl. der Gehaltspolitik des Unternehmers, bei Kündigungen oder bei Betriebsänderungen.

Unternehmen in der Krise

Aufgrund des Interessenschwerpunkts des Rechtsanwalts Anthony Tur im Bereich des Insolvenzrechts und des Gesellschaftsrechts können wir unsere Mandanten auch im Falle einer unternehmerischen Krise unterstützen. Dabei beraten wir Sie gerne in unserer Anwaltskanzlei in Berlin zu etwaigen Fragen zu Umstrukturierungen, Umfirmierungen, die im Zusammenhang mit einer Insolvenz anstehen könnten. Auch bei einem etwaigen Betriebsübergang gem. § 613a BGB behalten wir Ihre Rechten und Pflichten im Auge. Im Falle einer möglichen Insolvenz Ihres Betriebes sollten Sie sich unbedingt zu diesem Punkt beraten lassen, um zu verhindern, dass etwaige Verpflichtungen von der insolventen Gesellschaft auf den „neuen“ Betrieb übergreifen.