Gesellschafts- & Handelsrecht

An unserem Standort in Porta-Westfalica beraten wir unsere Mandanten kompetent und zielorientiert im Bereich des Gesellschafts- & Handelsrechts. Wir bieten diese Dienstleistung auch in Verbindung mit einer Beratung aus unseren anderen Tätigkeitsbereichen an, wie z.B. Arbeitsrecht, Insolvenzrecht. Rufen Sie uns gerne während unserer Sprechzeiten an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Unser Team unterstützt Sie dann durch eine kompetente Beratung in Ihrem Vorhaben oder bei Ihrem rechtlichen Problem.  Wir haben in der Vergangenheit mehrfach die Stabilisierung und letztendlich auch eine Expansion der Unternehmen unserer Mandanten erreichen können.
 

Wir beraten unsere Mandanten kompetent in unseren modernen Kanzleiräumen mit bester Ausstattung (wie zum Beispiel moderne Kommunikationsmittel (Videokonferenz), um auf sämtlichen Wegen für unsere Mandanten immer das bestmögliche Ergebnis zu erzielen). Des Weiteren bieten wir für unsere kleinen- und mittelständischen Mandanten eine „feste Rechtsabteilung“, welche ansonsten keine eigene Rechtsabteilung hätten und dadurch bei mehreren Kanzleien wären. Dieses führt womöglich unter Umständen zu einer inkonsistenten Rechtsberatung. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine koordinierte, auch bei Themen-übergreifender Rechtsberatung eine konsistente und sichere Begleitung.

Unsere Mandanten haben mit uns
einen festen Ansprechpartner und
verlässlichen Begleiter im geschäftlichen Alltag

Damit können sich die Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstände und Aufsichtsräte vollständig auf ihr Unternehmen und ihre Aufgaben konzentrieren.

Feste Rechtsabteilung

Zumeist ist es für kleine- und mittelständische Unternehmen nicht immer sinnvoll eine eigene Rechtsabteilung einzurichten. Eine eigene Rechtsabteilung aufrecht zu erhalten ist speziell für kleine und mitteständische Unternehmen ein echter finanzieller Kraftakt, da die Rechtsabteilung keinen Umsatz für das Unternehmen geniert, sondern nur Kosten verursacht.

Hier können unsere Mandanten von unserer Expertise, unserem „Know-How“ und „Hands on Approach“ profitieren, ohne dass die Mandanten die Gehaltskosten und andere damit verbundene monatlichen Kosten zu tragen haben. Sollte diese Dienstleistung auch für Ihr Unternehmen von Interesse sein, sprechen Sie uns gerne darauf an. Gerne bieten wir Ihnen ein monatliches Paket an, welches auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und zudem – ganz entsprechend Ihrem Bedarf – flexibel monatlich kündbar ist.
 
Die jeweiligen Pakete werden an die Bedürfnisse unserer Mandanten individuell angepasst und gemeinsam mit Ihnen ausgehandelt. Sollte dieses für Sie und Ihr Unternehmen von Interesse sein, sprechen Sie uns gerne an. Zusätzlich profitieren Sie von unserem großen Kontaktnetzwerk, sodass Sie schnell Zugang zu neuen Geschäftspartnern aus der Finanzbranche bekommen, oder aus der IT & Softwarebranche oder z.B. aus dem Bereich Erneuerbare Energien.

Gesellschaften

Es kommt leider häufig bei Gesellschaften zwischen den Gesellschaftern und den Entscheidungsträgern zu Meinungsverschiedenheiten. Dieses führt oft leider schnell dazu, dass Misstrauen oder Missgunst zwischen den einzelnen Akteuren entsteht. Wir sehen daher auch unsere Aufgabe darin, sofern möglich noch zwischen den einzelnen Akteuren zu vermitteln und eine gütliche Einigung zu finden, damit das Unternehmen als Ganzes fortbestehen kann.

Nach unserer Auffassung stellt sich bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und den anderen Stakeholdern für uns die Frage, welche Schritte können unternommen werden um die Interessen des Unternehmens zu schützen.  Wir beraten unsere Mandanten immer darin, nicht sofort jede Streitigkeit eskalieren zu lassen. Es ist nicht immer ratsam gleich einen gerichtlichen Prozess zu beginnen. Zuallererst sollte eine Beratung durch unsere Kanzlei erfolgen, in welcher Sie die gewünschten Ergebnisse und die momentane Problematik besprechen. Mit Ihnen gemeinsam werden wir dann die Ziele festsetzen und dann zuerst versuchen das oder die Problem/e außergerichtlich zu beseitigen. Sollte dieses nicht möglich sein und eine Mediation auch nicht in Betracht kommen, beschreiten wir den gerichtlichen Weg mit Ihnen gemeinsam. Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte die letzte Eskalierung eines Streites sein, da zumeist nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Fortführung der Gesellschaft in der gleichen Konstellation wie vor der gerichtlichen Entscheidung nicht möglich sein wird. Daher muss die gerichtliche Auseinandersetzung das letzte Mittel sein, um die eigenen Interessen zu schützen.
 
Es ist daher ratsam rechtzeitig sich rechtlich beraten zu lassen, da nur durch eine frühzeitige rechtliche Beratung ggf. eine unnötige Eskalation verhindert werden kann. Dieses kann dazu beitragen, Ihr Unternehmen als Ganzes zu schützen und zu erhalten. Dieses ist auch unser Anliegen. Für die meisten Unternehmen ist das Unternehmen ein „Lebenswerk“. Wir möchten dieses gerne gemeinsam mit Ihnen erhalten, schützen und weiterentwickeln.
 
Unsere Kanzlei versteht die Bedürfnisse von Selbständigen, Erfindern und Unternehmern. Sie sind das Rückgrat unserer deutschen und auch europäischen Wirtschaft. Unser Ziel ist es Sie zu unterstützen, zu schützen und erfolgreich zu vertreten.

Geschäftsführer Beratung

Wir beraten die Geschäftsführer, speziell auch unerfahrene Geschäftsführer, im Bereich Ihrer Rechte und Pflichten. Ferner weisen wir auch häufig auf etwaige potenzielle Streitpunkte zwischen den Gesellschaftern und den Geschäftsführer hin, welche vorher rechtlich sicher geregelt werden sollten. Hierunter fallen unter anderem Dienstwagennutzung, Tantiemen oder Wettbewerbsverbote etc. Hierbei ist es meist auch irrelevant, ob es sich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt, sofern mehrere andere Gesellschafter am Unternehmen beteiligt sind.

Geschäftsführerhaftung

Herr Rechtsanwalt Tur berät Sie kompetent in allen etwaigen Haftungsfragen (zivilrechtlich, sowie auch strafrechtlicher Natur). Wir haben leider häufig feststellen müssen, dass unerfahrene und auch junge Geschäftsführer (Start-Ups) ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht immer kennen oder sich deren bewusst sind. Ein Verstoß gegen bestimmte Verpflichtungen kann eine persönliche Haftung hervorrufen (z.B. verspätete oder fehlende Umsatzsteuermeldungen, fehlende oder verspätete Abgabe des Jahresabschlusses, etc.). Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihrer Verpflichtungen als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft.

Unternehmensnachfolge | Familienunternehmen mit Tradition

Leider hört man häufig in der Presse von gescheiterten Regelungen bzgl. der Unternehmensnachfolge. Im Alltag vergessen viele Vorkehrungen zu treffen, wenn es zu der Frage kommt „wer das Familienunternehmen fortführen soll“.  Entweder liegt es an der Angst über ein Aufhören nachzudenken aus Sorge, dass dieses als Schwäche ausgelegt wird oder gar dieselbe Sorge ein Testament aufzusetzen, da nur wenige Menschen sich mit der Frage nach Tod/Ableben oder Krankheit auseinandersetzen wollen.

Wir unterstützen unsere Mandanten darin Vorkehrungen zu treffen, sodass der Fortbestand des Familienunternehmens gesichert werden kann. Um dieses sicherzustellen, sollten frühzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Es sollte hier nicht vergessen werden, dass, um eine Unternehmensnachfolge erfolgreich zu sichern, diese Vorkehrungen nicht übereilt getroffen werden sollten, sondern je nach Größe des Unternehmens ggf. mehrere Einzel- und Gruppengespräche benötigt werden. Hierfür sollten die Akteure genügend Zeit einkalkulieren, d.h. rechtzeitig mit der Planung beginnen, denn eine Umstrukturierung löst auch unter Umständen steuerliche Fragen auf. Hierbei unterstützen Sie unsere Anwälte mit viel Feingefühl, Gespür und Erfahrung für die persönlichen und unternehmerischen Belange der Akteure.
Gerne werden wir Sie dabei unterstützen die Interessen Ihres Unternehmens, sowie der alten bzw. der neuen Gesellschafter in Einklang zu bringen, zum Wohle und zum Fortbestand des Unternehmens, sowie zum Wohle der Gesellschafter als Ganzes. Unsere Anwälte werden das Unternehmen auch dahingehend unterstützen, damit der Erfahrungsschatz der Altgesellschafter den Neugesellschaftern erhalten bleibt. Dieses könnte z.B. durch Schaffung eines Beirates sichergestellt werden.

Unternehmensnachfolge | Finanzierung

Für Neu-Gesellschafter stellt sich häufig die Frage nach einer Refinanzierung, sei es für den Kauf von Gesellschaftsanteilen oder neuen Geräten, Betriebsausstattung oder für die Erweiterung und Modernisierung des Betriebes (z.B. Digitalisierung). Ein Generationenwechsel bedarf ggf. unter Umständen eine Umschuldung oder Investitionen, um den Familienbetrieb auch sicher in die Moderne zu führen.
 
Um eine optimale Finanzierung sicherzustellen, arbeiten wir eng mit unserem Kooperationspartner Broza Finanzpartner GmbH & Co. KG in Minden, NRW zusammen. Die Beratung mit unserem Kooperationspartner kann auch bundesweit erfolgen und ist nicht regional begrenzt.