Wir beraten unsere Mandanten kompetent in unseren modernen Kanzleiräumen mit bester Ausstattung (wie zum Beispiel moderne Kommunikationsmittel (Videokonferenz)), um auf sämtlichen Wegen für unsere Mandanten immer das bestmögliche Ergebnis zu erzielen). Des Weiteren bieten wir für unsere kleinen- und mittelständischen Mandanten eine „feste Rechtsabteilung“, welche ansonsten keine eigene Rechtsabteilung hätten und dadurch bei mehreren Kanzleien wären. Dieses führt womöglich unter Umständen zu einer inkonsistenten Rechtsberatung. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine koordinierte, auch bei Themen-übergreifender Rechtsberatung eine konsistente und sichere Begleitung.
Unsere Mandanten haben mit uns
einen festen Ansprechpartner und
verlässlichen Begleiter im geschäftlichen Alltag
Damit können sich die Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstände und Aufsichtsräte vollständig auf ihr Unternehmen und ihre Aufgaben konzentrieren.
Zumeist ist es für kleine- und mittelständische Unternehmen nicht immer sinnvoll eine eigene Rechtsabteilung einzurichten. Eine eigene Rechtsabteilung aufrecht zu erhalten ist speziell für kleine und mitteständische Unternehmen ein echter finanzieller Kraftakt, da die Rechtsabteilung keinen Umsatz für das Unternehmen geniert, sondern nur Kosten verursacht.
Es kommt leider häufig bei Gesellschaften zwischen den Gesellschaftern und den Entscheidungsträgern zu Meinungsverschiedenheiten. Dieses führt oft leider schnell dazu, dass Misstrauen oder Missgunst zwischen den einzelnen Akteuren entsteht. Wir sehen daher auch unsere Aufgabe darin, sofern möglich noch zwischen den einzelnen Akteuren zu vermitteln und eine gütliche Einigung zu finden, damit das Unternehmen als Ganzes fortbestehen kann.
Wir beraten die Geschäftsführer, speziell auch unerfahrene Geschäftsführer, im Bereich Ihrer Rechte und Pflichten. Ferner weisen wir auch häufig auf etwaige potenzielle Streitpunkte zwischen den Gesellschaftern und den Geschäftsführer hin, welche vorher rechtlich sicher geregelt werden sollten. Hierunter fallen unter anderem Dienstwagennutzung, Tantiemen oder Wettbewerbsverbote etc. Hierbei ist es meist auch irrelevant, ob es sich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt, sofern mehrere andere Gesellschafter am Unternehmen beteiligt sind.
Unsere Anwälte beraten Sie kompetent in allen etwaigen Haftungsfragen (zivilrechtlich, sowie auch strafrechtlicher Natur). Wir haben leider häufig feststellen müssen, dass unerfahrene und auch junge Geschäftsführer (Start-Ups) ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht immer kennen oder sich deren bewusst sind. Ein Verstoß gegen bestimmte Verpflichtungen kann eine persönliche Haftung hervorrufen (z.B. verspätete oder fehlende Umsatzsteuermeldungen, fehlende oder verspätete Abgabe des Jahresabschlusses, etc.).
Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihrer Verpflichtungen als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft.
Leider hört man häufig in der Presse von gescheiterten Regelungen bzgl. der Unternehmensnachfolge. Im Alltag vergessen viele Vorkehrungen zu treffen, wenn es zu der Frage kommt „wer das Familienunternehmen fortführen soll“. Entweder liegt es an der Angst über ein Aufhören nachzudenken aus Sorge, dass dieses als Schwäche ausgelegt wird oder gar dieselbe Sorge ein Testament aufzusetzen, da nur wenige Menschen sich mit der Frage nach Tod/Ableben oder Krankheit auseinandersetzen wollen.