Ihr Anwalt für Insolvenzrecht

Die TUR ADVOCATES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Ihr Anwalt für Insolvenzrecht und vertritt Geschäftspartner, Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner auch gegenüber Insolvenzverwalter.

Unser Rechtsanwalt unterstützt Sie beim Insolvenzantrag (Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz) sogar in gescheiterten Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren, in denen die Restschuldbefreiung verwehrt worden ist. Ferner unterstützen wir Sie in unserer Kanzlei auch in ausländischen Insolvenzverfahren, vornehmlich in englischen Insolvenzverfahren.

Unsere Expertise

Durchführung einer Insolvenz in Deutschland und in England

Aufhebung einer englischen Insolvenz

Verwehrung der Restschuldbefreiung

Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

Insolvenzberatung

Ihr Rechtsanwalt für Involvenzrecht und Insolvenzberatung

Unsere Kanzlei berät selbständige, Geschäftsführer, Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Insolvenzrechts. Wir beraten Sie auch dahingehend, ob ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren eine mögliche Variante für den jeweiligen Mandanten ist. Hier analysieren und beraten wir unsere Mandanten individuell und zielorientiert, um deren Existenzen zu retten und deren Unternehmen zu sanieren, wo auch immer dieses möglich ist. Sollte eine Sanierung und ein Weiterbetrieb der Gesellschaft als Ganzes nicht möglich sein, stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite um zu eruieren, wie man die gegebenenfalls rettungsfähigen Teile des Unternehmens auslagert und möglicherweise für einen Neustart in eine neue Gesellschaft transferiert/verkauft.  Hier profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung, sowie von unserem breiten Netzwerk zu anderen Dienstleistern und Partnern, damit unsere Mandanten mit einem Sanierungskonzept und Umstrukturierungskonzept Zugang zum Kapitalmarkt bekommen können.

Wenn ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise/Schieflage gerät, wird häufig auf Seiten der Schuldner vergessen, dass sich die Entscheidungsträger, wie z.B. Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat, schnell in persönliche Haftungsgefahren kommen können, welche auch ihre persönliche Existenz bedrohen können. Wir beraten daher auch die Entscheidungsträger unserer Mandanten im Bereich einer persönlichen Haftung, im Falle eines Vorwurfs einer Insolvenzstraftat. Hier verfügt unsere Kanzlei über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Entscheidungsträgern in strafrechtlichen Verfahren bezüglich des Vorwurfes einer Insolvenzstraftat.

Unser Hauptaugenmerk als Kanzlei liegt aber natürlich darin, den Umstand des Vorwurfes einer Insolvenzstraftat von Anfang an zu vermeiden. Dieses gelingt zumeist durch eine rechtzeitige und vollumfängliche Beratung zum Thema Insolvenzrecht durch unseren Anwalt im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens.

Diese Verteidigungen und Vertretungen erfolgen bundesweit und nicht nur an unserem Kanzleistandort in Porta Westfalica.

Bundesweit berät Herr Rechtsanwalt Tur Sie gerne und kompetent im Bereich des Insolvenzrechts und selbstverständlich auch in unseren anderen Rechtsgebieten, wie z.B. im Gesellschaftsrecht oder Arbeitsrecht.

Privatinsolvenz & Schuldnerberatung

Ihre Anwälte für Privatinsolvenz und Schuldnerberatung

Der Weg in eine mögliche Privatinsolvenz – „Verbraucherinsolvenz“ – scheint im Hinblick auf ein wirtschaftliches Scheitern leider noch immer mit vielen Stigmata verbunden. Diesem ist aber nicht so; vielmehr muss die Verbraucherinsolvenz sowohl als eine Möglichkeit zur Entschuldung, als auch als eine Möglichkeit des „Reset“, eines wirtschaftlichen und ggf. privaten Neustarts, verstanden werden.

Die TUR ADVOCATES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt und berät Sie bei einer möglichen Entscheidung und dem Weg in und durch die Privatinsolvenz. Bevor aber der Weg in eine Privatinsolvenz führt, werden wir den jeweiligen, wirtschaftlichen „Ist“-Zustand bewerten und mit Ihnen analysieren. Nach der Analyse erfolgt sodann ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, werden wir nach einer erneuten Beratung mit Ihnen erst dann, sofern es der Mandant wünscht, die Privatinsolvenz bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen.

Unsere Anwaltskanzlei ist diesbezüglich bundesweit tätig und damit weit über unseren Standort in Porta Westfalica hinaus. Zum Thema Insolvenzrecht und Insolvenzverfahren beraten wir Sie gerne auch im gesamten Umkreis.

Seit dem 1. Januar 2021 ist endlich das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, welches die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU 2019/1023) implementiert, umgesetzt worden. Dieses Gesetz verkürzt die Verfahrensdauer von den bisherigen 6 Jahren auf nun drei Jahre, sodass eine bestimmte Höhe der Schulden und Kosten des Verfahrens durch den Schuldner gedeckt werden muss.

Planinsolvenz in Eigenverantwortung

Seit längerem besteht die gesetzliche Möglichkeit Sanierungen einfacher und effektiver zu gestalten, indem eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung versucht wird. Die Planinsolvenz kann unter Umständen für Mittelständische Unternehmen geeignet sein, um über diese „Planinsolvenz“ wieder in profitable Gefilde zurückzukehren und das Unternehmen als Ganzes zu schützen.

Das ultimative Ziel der Planinsolvenz ist die langfristige Sanierung des Unternehmens und somit die Wiederherstellung des Eigenkapitals durch den Insolvenzplan. Für einen erfolgreichen Insolvenzplan ist es nicht unbedingt notwendig, dass Liquidität durch Dritte oder von Gesellschaftern von außen in die zu sanierende Gesellschaft eingebracht werden muss. Unter Umständen kann auch ausreichend Liquidität für die Sanierung des Unternehmens durch Verwendung von Insolvenzgeld und die Nichtberücksichtigung ungesicherter Altverbindlichkeiten erzeugt werden. Dieses müsste aber situationsbezogen analysiert werden, um dann zu prüfen, wie eine erfolgreiche Sanierung erreicht werden kann.

Der Insolvenzplan sollte zeitgleich mit dem Antrag auf Insolvenzverwaltung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass keine Zeit bei der Sanierung des Unternehmens verloren geht, dieses erhöht sodann auch die Erfolgschancen einer Sanierung des Unternehmens.

Ein weiterer Vorteil des Planinsolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist, dass der Antragsteller „Herr“ des Verfahrens bleibt und maßgeblich an der Sanierung des Unternehmens beteiligt ist. Dem angeschlagenen Unternehmen wird daher kein „Know-how“ durch einen „externen“ Verwalter/Entscheidungsträger entzogen. Dem Antragsteller wird aber von Amts wegen ein Sachverwalter vom zuständigen Gericht zur Seite gestellt. Dieser überwacht dann die Geschäftsführung.

Grundsätzlich kann unter der Zuhilfenahme des Insolvenzplans ein Unternehmen saniert und restrukturiert werden, sodass dieser am Ende des Insolvenzplans in Eigenverwaltung das „Insolvenzverfahren“ wieder als „wirtschaftlich gesundes“ Unternehmen verlassen kann.

Ob dieser Weg für Ihr Unternehmen in Frage kommt, erörtern wir gerne mit Ihnen in einem Beratungsgespräch an unserem Standort in Porta Westfalica. Wichtig ist aber zuerst festzustellen, ob Ihr Unternehmen sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befindet um dann gemeinsam an einer Lösung dieses Zustandes zu arbeiten. Welcher Weg für Sie und/oder Ihr Unternehmen der Beste ist, kann schwerlich pauschal beantwortet werden. Dieser Frage und jeglichen weiteren, offenen Fragen werden wir mit Ihnen gemeinsam in einem persönlichen Gespräch gerne auf den Grund gehen.

Es gibt leider keine „One Suit fits all“ Lösung. Jede Lösung ist individuell auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten unserer Mandanten angepasst. So können wir mit unserer Erfahrung und unseren Kooperationspartnern stets die optimale Lösung für Sie finden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Unternehmenssanierung & Restrukturierung

Unser Rechtsanwalt berät Sie gerne in Sachen Unternehmenssanierung und Restrukturierung.

Aufgrund der momentanen weltweiten, angespannten Wirtschaftslage, ausgelöst durch die noch weiterhin umgreifende CORONA-Pandemie kamen viele Unternehmen in Deutschland unverschuldet in eine wirtschaftliche Schieflage.

Die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung für in Deutschland angesiedelte Unternehmen haben dazu geführt, dass die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung bis zum 30.4.2021 ausgesetzt wurde. Seit Mai 2021 gilt die Anmeldepflicht wieder vollumfänglich. Sollte Ihr Unternehmen hiervon betroffen sein, sollten Sie nun schnellstmöglich handeln.

Mit unserem Kanzlei-Team, intern und extern (Kooperationspartner aus erfahrenen Rechtsanwälten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus dem Bereich Steuer-, Arbeits,- Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht) können wir erfolgreich und effizient die Sanierung eines in wirtschaftliche Schieflage geratenden Unternehmen begleiten, um das Unternehmen wieder in „ruhiges Fahrwasser“ zu bringen. Es ist unser erklärtes Ziel rettungsfähige Unternehmen mit den Eigentümern, Banken und Entscheidungsträgern zu retten und somit auch Arbeitsplätze zu sichern.

Um eine Sanierung und Restrukturierung eines in Schieflage geratendes Unternehmen bewerkstelligen zu können, ist eine enge Absprache zwischen unserem Team und den Entscheidungsträgern im Unternehmen notwendig. Hierfür greifen wir zudem auf moderne Telekommunikationsmittel zurück, um den laufenden Betriebsablauf nicht unnötig zu unterbrechen, sowie auch der momentanen Pandemie Situation gerecht zu werden. Des Weiteren ermöglicht uns die Nutzung modernster Kommunikationsmittel (Videokonferenz,  Cloud-Funktionen (eigene Kanzlei Cloud), etc.), unsere Dienstleistungen auch bundesweit kosteneffizient anbieten zu können.

An unserem Kanzlei-Standort in Porta Westfalica beraten unsere Anwälte Sie gerne persönlich und kompetent.