Unternehmensgründungen

Die TUR ADVOCATES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Privatpersonen, Finanzdienstleister (z.B. Fondsverwalter) und Banken bei allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Das Team um Herrn Tur unterstützen Sie gerne bei Ihrem Tagesgeschäft z.B. beim Entwerfen von neuen Produkten und beim Verhandeln und Entwerfen von Verträgen für Sie auf Deutsch oder auf Englisch.

Da die TUR ADVOCATES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in England & Wales sowie in Deutschland zugelassen ist, können wir unsere Mandanten in komplexen Rechtsfragen im Deutschen sowie im Englischen Recht beraten und deren Interessen vor Gericht und gegenüber Behörden in Deutschland und in England wahrnehmen. Wir können Sie somit auf den wichtigsten und größten Finanzmärkten vertreten und beraten.

Unsere Beratungsschwerpunkte

Bankvertragsrecht

Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht

Kauf und Verkauf von Krediten oder Kreditportfolios

Kapitalmarktrecht (z.B. das Entwerfen von Prospekten, Angebotsunterlagen und Emissionsverfahren

Beratung bei Zinssatzswapgeschäften

Haftung bei Verletzung von Beratungspflichten

Prozessführung sowie Abwehr von Forderungen für Banken, Finanzdienstleister und Privatpersonen

Rückforderung der Bearbeitungsgebühren

Limited by Shares (mit beschränkter Haftung)

Die Mehrzahl an gegründeten Unternehmen in Großbritannien sind Ltds mit Gesellschaftsanteilen. Die Haftung der Gesellschafter ist somit an den Wert der jeweilig gehaltenen Anteile limitiert. Daher haftet jeder Gesellschafter maximal bis zum Wert seiner Anteile. Die Ltd. kann die ideale Unternehmensstruktur für Start-up-Unternehmen sein aufgrund, dass nur ein geringes Kapital notwendig ist, um die Ltd zu gründen.

Die Unternehmensstruktur der Ltd (limited by shares) ist international anerkannt uns sehr beliebt von Start-up-Unternehmen, aufgrund des geringen Gründungskapitals, das notwendig ist, um die „beschränkte Haftung“ zu erreichen. Der Status der beschränkten Haftung schützt die privaten Vermögenswerte der Gesellschafter vor einer möglichen finanziellen Schieflage des Unternehmens.

Limited by Guarantee (mit beschränkter Haftung)

Die Unternehmensstruktur ist relativ neu und wurde für gemeinnützige Unternehmen erschaffen. Die Eigenschaften der Limited by Guarantee sind die gleichen wie bei der Limited by shares. Der große Unterschied ist jedoch, dass die Gesellschafter der Limited by Gurantee keine Anteile erwerben, sondern bei der Gründung Bürgschaften abgeben. Die Höhe der Bürgschaften entscheidet dann bis zur, welcher Höhe die Bürgen haftbar sind, sollte das Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten.

Sollte am Ende des Geschäftsjahrs bei der Limited by Guarantee ein Profit übrig bleiben, kann dieser Profit nur in Ausnahmefällen an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Diese Auszahlung hätte jedoch dann zur Folge, dass die Limited by Guarantee ihren Status als Wohlfahrtseinrichtung verlieren oder aberkannt bekommen.

Unsere Beratungsschwerpunkte

Eintragung der Hauptniederlassung in England & Wales

Eintragung der Limited im House of Companies

Unterstützung bei der Eröffnung einer Bankverbindung in England & Wales

Unterstützung bei der Anmeldung einer Geschäftsanschrift in England & Wales (Registersitz & ggf. virtuelles Büro)

Unterstützung bei der „Besorgung“ einer separaten postalischen Anschrift für den Geschäftsführer

Unterstützung bei der Eintragung einer selbständigen Niederlassung in Deutschland

Limited Liability Partnerships

Die LLP Struktur wird häufig von den Berufsgruppen bevorzugt, die schon traditionell in Partnerschaften organisiert sind. Die LLP bietet ihren Partner & Mitgliedern den gleichen Haftungsschutz wie eine Ltd oder Plc. Aus diesem Grund wird die LLP häufig von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern & Rechtsanwaltskanzleien bevorzugt. Die englische LLP ist zudem ein international sehr anerkanntes und beliebtes Geschäftsmodell. Deshalb wird die LLP Struktur auch häufig von international tätigen Rechtsanwaltskanzleien benutzt, da die LLP Struktur es den Partnern/Mitgliedern ohne große Probleme ermöglicht, Zweigniederlassungen der LLP in verschiedenen Ländern zu betreiben.

Aufgrund der steuerlichen Vorteile, der Rechtssicherheit und der internationalen Stellung wird diese Unternehmensstruktur nun auch gerne von traditionellen deutschen Anwaltskanzleien verwendet. Die Haftung der Mitglieder ist in der LLP Struktur limitiert. Die LLP existiert, als eine eigene juristische Person welches von den Mitgliedern getrennt ist. Deshalb haftet die LLP mit ihrem Vermögen im außen Verhältnis. Inwiefern die Mitglieder dann im innen Verhältnis in die Haftung genommen werden können, hängt von der jeweiligen Partnerschaftsvereinbarung ab.

Die TUR ADVOCATES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfügt über das notwendige Knowhow und die Erfahrung um deutsche Anwaltskanzleien bei der Umstrukturierung in eine englische LLP zu unterstützen. Wir unterstützen unsere Kollegen und Kolleginnen auch gerne dabei die LLP bei den jeweiligen Behörden zu registrieren (Finanzamt, Anwaltskammern, Versicherungen etc.) und auch ggf. Niederlassungen in England & Wales zu eröffnen. TUR ADVOCATES würde dann auch für unsere Mandanten die Formalien erledigen um die LLP bei der dortigen Anwaltskammer zu registrieren und ggf. als Consultant beim Aufbau der englischen Kanzlei zu unterstützen.

Auf Wunsch unterstützt sie die TUR ADVOCATES Rechtsanwaltskanzlei mbH auch beim Entwerfen, Drucken, Binden und versenden einer auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Partnerschaftsvereinbarung. Wir bieten daher unsere Mandanten maßgeschneiderte Gründungspakte für die LLP an.

Public Limited Company

Die Plc ist eine englische Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Anteile der Plc können an die breite Öffentlichkeit veräußert umso das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen. Die Plc ist die einzige englische Unternehmensstruktur, die durch den öffentlichen Verkauf ihrer Anteile das Stammkapital des Unternehmens erhöhen darf. Die Ltd und die LLP sind von diesem Vorgang ausgeschlossen.

Die Plc kann die richtige Struktur sein für Unternehmen, die hohe Investitionen benötigen zur Realisierung von Großprojekten und dafür ein prestigekräftiges Profil brauchen. Der Plc Status wird des den Gesellschaftern ermöglichen einen vereinfachten Zugang zum Kapitalmarkt zu erhalten z.B. durch den Verkauf von Aktien oder durch Bankkredite. Diese Vorgehensweise wird generell notwendig sein um Großprojekte zu finanzieren z.B. infrastrukturelle Projekte (Flughäfen, Autobahnen, Wohnanlagen etc.).

Zur Gründung werden mindestens zwei Geschäftsführer und ein Gesellschaftssekretär (Company Secretary) benötigt. Anders als bei der Ltd und der LLP gibt es ein Nominalkapital, welches erreicht werden muss, bevor die Plc geschäftstätig werden kann. Die Plc muss insgesamt Anteile mit dem Nominalwert von £50.000 oder den vergleichbaren EURO-Betrag an ihre Gesellschafter veräußern. Jedoch muss nur ein vierter der verkauften Anteile samt Prämie eingezahlt werden. Insgesamt müssen die Gesellschafter mindestens 12.500 oder den vergleichbaren EURO-Wert eingezahlt haben, bevor die Plc. vom Companies House die Handelsbescheinigung erhalten kann. Die Handelsbescheinigung bestätigt, dass die Plc über das notwendige Stammkapital verfügt. Das Stammkapital muss entweder in GBP oder EURO eingezahlt sein. Alle anderen Währungen genügen dafür nicht.

Die TUR ADVOCATES Rechtsanwaltskanzlei mbH bietet unseren interessierten Mandanten maßgenschneiderte Gründungspakte für die Plc an.

Unsere Beratungsschwerpunkte

Eintragung der Hauptniederlassung in England & Wales

Eintragung der Plc im House of Companies

Unterstützung bei der Eröffnung einer Bankverbindung in England & Wales

Unterstützung bei der Anmeldung einer Geschäftsanschrift in England & Wales (Registersitz & ggf. virtuelles Büro)

Unterstützung bei der Eintragung einer selbständigen Niederlassung in Deutschland und Eintragung im Handelsregister in Deutschland

Unterstützung bei der Anmeldung beim zuständigen Finanzamt, der IHK, etc.